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   VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10.Z   

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VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10.Z (https://dejure.org/2011,10600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2011 - 6 A 1871/10.Z (https://dejure.org/2011,10600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 6 A 1871/10.Z (https://dejure.org/2011,10600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Feststellung durch den Antragsteller als Voraussetzung für die Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Feststellung durch den Antragsteller als Voraussetzung für die Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 4 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 536
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10
    Eine Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, dass der Antragsteller bereits im Zulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung darlegt (Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Aufl., 2009, Vorb § 124 Rdnr. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2004 - 2 LA 53/03 -, NVwZ-RR 2004, 912; zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - 8 B 43/95 -, NVwZ-RR 1996, 122).

    Die Notwendigkeit eines entsprechenden Vortrags muss sich einem anwaltlich vertretenen Kläger aufdrängen (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 2 LA 53/03

    Berufungsvorbringen; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10
    Eine Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, dass der Antragsteller bereits im Zulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung darlegt (Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Aufl., 2009, Vorb § 124 Rdnr. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2004 - 2 LA 53/03 -, NVwZ-RR 2004, 912; zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - 8 B 43/95 -, NVwZ-RR 1996, 122).
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360

    Punktevergabe zur Standplatzvergabe bei Volksfest - Gebot der Transparenz

    Erledigt sich das ursprüngliche Rechtsschutzbegehren erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, kann die Darlegung des Feststellungsinteresses auch noch später ohne Fristbindung erfolgen (BayVGH, a.a.O., HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 341a).

    Die Notwendigkeit eines entsprechenden Sachvortrags hätte sich dem anwaltlich vertretenen Kläger auch ohne eine ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, B.v 9.2.2011, a.a.O., juris Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 21.8.1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 4 ZB 16.1852

    Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Erledigt sich das ursprüngliche Rechtsschutzbegehren hingegen erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, so kann die Darlegung des Feststellungsinteresses auch noch später ohne Fristbindung erfolgen (vgl. HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11; NdsOVG, a.a.O.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 341a; Roth, a.a.O.; Stuhlfauth, a.a.O.); der Rechtsmittelführer kann dann nicht anders behandelt werden als im Falle einer Erledigung erst nach zugelassener Berufung.
  • VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13

    Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal

    Soweit man zugunsten des Klägers davon ausgeht, er habe rügen wollen, das Verwaltungsgericht habe das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten zu Unrecht aus Vorschriften des Denkmalschutzrechts hergeleitet, nicht aus solchen des Friedhofsrechts, so wäre dies kein Fehler des gerichtlichen Verfahrens, sondern allenfalls eine unrichtige Anwendung materiellen Rechts, die aber im Rahmen des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht gerügt werden kann (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rdnr. 190; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 6 A 1871/10.Z -, [...] Rdnr. 5).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen

    Sie setzte voraus, dass der Kläger bereits im Zulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung darlegt (vgl. HessVGH, B. v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 24.02.2016 - 1 A 929/14

    Dienstliche Beurteilung

    Ist - wie hier - das erledigende Ereignis nach Ablauf der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags eingetreten, kann - und muss - das Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch nach Fristablauf im Berufungszulassungsverfahren dargelegt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 6 A 1871/10.Z -, juris Rdnr. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 09.09.2014 - 4 A 2032/12
    Solche Verstöße gegen allgemeine Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung betreffen allerdings in der Regel nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung materiellen Rechts (Sodan/ Ziekow, VwGO, § 124 Rdnr. 190; Hess. VGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 6 A 1871/10.Z -juris, Rdnr. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 66/19

    Entscheidungserheblichkeit des Berufungszulassungsgrunds nach Erledigung der

    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit kann im Fall einer Erledigung nach Ablauf der Begründungsfrist aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auch noch nach Ablauf der Frist erfolgen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 2 LA 53/03 -, juris Rn. 4 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 6 A 1871/10.Z -, juris Rn. 11; VGH München, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 ZB 16.1852 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 21. September 2018 - 19 A 2613/17 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 5 ZB 12.1758

    Zensus 2011; Gebäude- und Wohnungszählung; Erledigung der Hauptsache durch

    Eine Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, dass der Antragsteller bereits im Zulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung darlegt (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 225 m.w.N.; HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris m.w.N.) und dieses auch vorliegt, da es andernfalls der Durchführung eines Berufungsverfahrens offenkundig nicht bedarf.
  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 16.1037

    Verwaltungsprozessrecht: Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auch wenn in der vorliegenden Konstellation (Erledigung des Klagebegehrens vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist) der Übergang auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren grundsätzlich möglich ist, muss der Rechtsmittelführer das hierfür erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse in der gebotenen Form und Frist darlegen (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris, zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO; BayVGH, B.v. 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915 - juris Rn. 11, 12; B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11 m.w.N.).
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